Handlungsleitfaden Intervention (Notfallplan)
Es werden drei Verdachtsmomente unterschieden, je nachdem, ob es um selbst beobachtete Situationen, Berichte Betroffener oder „nur“ um ein befremdliches Gefühl geht.
In allen Fällen
- gilt es angemessen zu reagieren und Ruhe zu bewahren, um für die Betroffenen keinen zusätzlichen Stress zu schaffen,
- wenn möglich, zeitnah eine/n PSG-Beauftragte/n hinzuzuziehen,
- dokumentiert der/die PSG-Beauftragte so kurz und präzise wie möglich die wesentlichen Punkte der geschilderten oder beobachteten Situation,
- bleibt der/die PSG Beauftragte für das weitere Vorgehen zuständig, bis der Vorgang abgeschlossen oder an jemand anderen geordnet übergeben ist.
Bei einem vagen Verdacht, wenn jemand eine irritierende Situation beobachtet hat und dabei ein befremdliches Gefühl hat:
Spreche mit den Beteiligten über deine Wahrnehmung der Situation.
Mache dabei die Grenzen, die überschritten wurden deutlich.
Hat ein/e Trainer/in Grenzen überschritten?
- Wende dich an die PSG-Beauftragten des Verbands oder an eine externe Beratungsstelle.
- Eine Liste von möglichen Ansprechpersonen und ihren Kontakten steht auf unserer Website.
Die PSG-Beauftragten informieren den Vorstand und behalten die Beteiligten im Blick.
Bei begründetem Verdacht, wenn jemand von einem sexuellen oder anderen grenzüberschreitenden Übergriff berichtet:
- höre gut zu und mache dir zu den wesentlichen Punkten Notizen,
- bleibe ruhig, unterlasse Körperkontakt und spende Trost und Zuwendung verbal,
- frage, welche weiteren Schritte erwünscht sind,
- respektiere die Wünsche der/des Betroffenen,
- mache deine nächsten Schritte für die betroffene Person nachvollziehbar.
Sorge dafür, dass mögliche Täter/innen und die betroffene Person sich während der nächsten Trainingseinheiten nicht alleine begegnen.
Geht es in dem Vorfall um eine/n ÜL muss eine PSG- Beauftragte informiert werden und entscheiden, ob zusätzlich zum Vorstand eine externe Beratungsstelle oder weitere zuständige Stellen hinzu gezogen werden müssen.
Bei erhärtetem Verdacht beende die Situation, wenn Du einen Grenzübertritt beobachtest. Protestiere deutlich gegen das Fehlverhalten.
Bewahre Ruhe und erkundige dich, was oder wen die/der Betroffene jetzt braucht.
Achte dabei auf deine Sprache, damit kein Eindruck einer Mitschuld entsteht.
Nimm dir Zeit für ein Gespräch mit der/dem Betroffenen.
- höre gut zu, mache dir erst hinterher zu den wesentlichen Punkten Notizen,
- unterlasse Körperkontakt und spende Trost und Zuwendung verbal,
- informiere über Hilfsangebote, externe und die des Vereins,
- frage, welche weiteren Schritte erwünscht sind,
- respektiere die Wünsche der/des Betroffenen,
- mache aber auch deutlich, welche Schritte Du unternehmen musst.
Hole Dir Hilfe von dem/der PSG-Ansprechpartner/in oder einer externen Beratungsstelle.
Eine Liste mit Kontakten findest Du auf unserer Website.
Kläre folgende Fragen:
Wie ist mit dem/der Täter/in weiter zu verfahren?
- Wurden alle möglichen Hilfsangebote für die/den Betroffene/n ausgeschöpft?
- Welche Unterstützung gibt es für Dich im weiteren Verlauf?
Weiterer Verlauf
Die PSG-Beauftragten sind im weiteren Vorgehen geschult.
Es darf keine eigenständigen Ermittlungen geben.
Kinder dürfen nicht befragt werden, weil es dadurch zu Verfälschungen der Aussage kommen kann. Kinder sind sehr leicht in ihren Aussagen zu beeinflussen und sollte es später zu einem Gerichtsverfahren kommen, könnte die Aussage dadurch unbrauchbar werden.
Es muss von den PSG Beauftragten eine Dokumentation aller Vorfälle und Entwicklungen durchgeführt werden. Das bezieht sich nicht nur auf die Erstaussage, sondern auch auf alle weiteren Schritte. Fälle können sich unter Umständen länger hinziehen und wenn im Verlauf der Zeit Fachpersonen von außen hinzugezogen werden, fällt es dadurch wesentlich leichter, alles einmal zu rekonstruieren.
Die Rechte des Kindes, bzw. der/des Jugendlichen werden gewahrt (Schutz vor Übergriffen), aber auch die der „Täter*innen“. Bei der Informationsweitergabe werden Daten anonymisiert und nur an die relevanten Personen wie PSG-Beauftragte, Vorstand oder externe Berater weitergeleitet.
Die potentiell übergriffige und die betroffene Person sollten bis zur endgültigen Klärung voneinander getrennt werden. Bei bloßem Verdachtsfall reicht es unter Umständen, die Trainingszeiten so zu legen, dass sich die Personen nicht begegnen. Wenn es aber zu einem erhärteten Verdacht kommt, bzw. wenn die Polizei ermittelt, muss die übergriffige Person so lange vom Kontakt zu allen Minderjährigen ausgeschlossen werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Dies dient zum Schutz aller Beteiligten und entspricht zusätzlich unserer Vereinbarung mit der Hamburger Sozialbehörde zum Ausschluss beschuldigter Personen für die Zeit von Ermittlungs- und Klageverfahren.