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Referat: Kinder- und Jugendschutz (PSG)

Javan Stangenberg

Javan Stangenberg

Ansprechpartner: Javan Stangenberg (E-Mail)

Kinder- und Jugendschutz - Prävention sexualisierter Gewalt im Sport (PSG)

Mein Name ist Javan Stangenberg.

Ich bin seit dem 01.01.2024 der Kinder- und Jugendschutzbeauftragte (PSG) des HKV.

Kurz zu meiner Person: ich bin Jahrgang 2002, betreibe seit meinem 5.Lebensjahr Karate und habe den 1.Dan Shotokan, sowie eine Trainier- und Prüferlizenz.

Ich bin ausgebildeter Sozialpädagogischer Assistent und staatlich anerkannter Erzieher. Zur Zeit studiere ich im dualen Studium Soziale Arbeit. Durch mein Studium und die damit verbundene Praxisstelle habe ich täglich mit Kinder- und Jugendschutz zu tun und habe mehrere Zertifikate zum Thema Prävention und Schutz bei sexuelle Gewalt, körperlicher Gewalt und auch psychischer Gewalt.

Die Aufgabe des PSG besteht zum einen aus der Prävention und zum anderen aus der Intervention.

Menschen, die grenzverletzendes Verhalten selber erleben oder erlebt habe, solch ein Verhalten beobachten oder Bedenken haben, dass grenzverletzendes Verhalten stattfinden könnte, haben die Möglichkeit sich an mich zu wenden, um Hilfe, Rat, Informationen oder einfach nur ein "offenes Ohr" zu erhalten. Natürlich kann jede/r sich auch bei mir melden, wenn die Grenzverletzung schon länger her ist.

Grenzverletzung ist jegliche Art von Gewalt (körperlich, psychisch, sexuelle, virtuelle), die an euch ausgeübt wird und ihr euch dabei unwohl fühlt.

Täter können sein Trainer*innen, Betreuer*innen oder andere Sportler*innen.

Melden Kann sich jede/r ! Sei es Betroffene, Trainer:innen oder Sorgeberechtigte. Allen wird dieselbe Hilfe angeboten. Wenn ihr euch meldet wird alles vertraulich behandelt. Auf Wunsch können aber auch noch andere Fachpersonen hinzugezogen werden, wie z.B. PSG-Beauftragte HSJ.

Das Ziel besteht immer darin, der betroffenen Person zu helfen und zukünftig grenzverletzendes Verhalten zu verhindern.

Um den Text einmal kurz zu fassen: Wenn ihr Grenzverletzung seht/erlebt oder Fragen zu dem Thema habt, meldet euch bei mir.

Gruß,

euer PSG-Beauftragter Javan

Beschwerdemanagement PSG

Der Hamburger Karateverband (HKV) benennt eine PSG-Ansprechperson, die ihren Mitgliedern für Fragen zum Themenfeld sexualisierter Gewalt im Sport als Ansprechpartner dient. Die Veröffentlichung der Kontaktdaten sind auf der Website des Verbands sichergestellt. Interessierte und Betroffene können per E-Mail oder telefonisch über die Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen.

Alle Haupt- und Ehrenamtlichen des HKV verpflichten sich zu einer Kultur des Hinschauens, nehmen Hinweise ernst und gehen diesen entsprechend des Handlungsleitfadens Intervention nach.

Sie beziehen die PSG-Ansprechperson mit ein. Geeignete Maßnahmen in Verdachtsfällen oder bei konkret benannten Vorfällen erfolgen auf dieser Grundlage.

Verhaltensregeln der Landestrainer*innen, LT der Sportjugend

Angemessenes Verhalten der LT zur Prävention sexualisierter Gewalt

Wir zwingen niemanden zu einer Übung. In unserer Sprache verzichten wir auf sexistische und gewalttätige Äußerungen. Wir achten unser Gegenüber. Wenn eine Korrektur Körperkontakt erfordert, fragen wir ob dies in Ordnung ist. Wir fordern und trainieren den fairen Umgang der Mädchen und Jungen untereinander.

Alle Übungsstunden, die mit Kindern stattfinden, sind, wenn möglich, mit zwei Personen besetzt. Dies können neben der Übungsleiterin oder dem Übungsleiter auch Helfer, wie z.B. Elternteile sein.

Die Umkleideräume der Mädchen und Jungen werden nicht betreten. Ist ein Betreten erforderlich, erfolgt dies durch einen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen und wird laut und deutlich angekündigt.

Es gibt keine privaten Geschenke oder individuelle Vergünstigungen für einzelne Kinder oder Jugendliche und keine Mitnahme in private Räume der ÜL. Einzeltraining wird stets vorher abgesprochen und angekündigt, Begleitung durch einen Elternteil ist immer möglich.

Fahrten werden grundsätzlich von zwei Personen begleitet, einer männlichen und einer weiblichen. Dies können neben der Übungsleiterin oder dem Übungsleiter auch Elternteile sein.

Die Begleiter*innen duschen und übernachten nicht gemeinsam mit den Sportler*innen.

Das Betreten der Umkleiden / Übernachtungsräume erfolgt nur zur Aufrechterhaltung der Ordnung und nach anklopfen.

Es werden keine 1:1 Social Media-Kontakte zu Teilnehmenden gepflegt. Gruppenchats dürfen nur für sport- und vereinsspezifische Themen genutzt werden.

Fotos und Videomaterial von Teilnehmenden werden nicht über soziale Medien weitergeleitet. Entsprechendes Material wird zur Veröffentlichung in Verbandsmedien nur mit schriftlicher Zustimmung der Teilnehmenden oder ihrer Erziehungsberechtigten verwendet.

Handlungsleitfaden Intervention (Notfallplan)

Es werden drei Verdachtsmomente unterschieden, je nachdem, ob es um selbst beobachtete Situationen, Berichte Betroffener oder „nur“ um ein befremdliches Gefühl geht.

In allen Fällen

- gilt es angemessen zu reagieren und Ruhe zu bewahren, um für die Betroffenen keinen zusätzlichen Stress zu schaffen,
- wenn möglich, zeitnah eine/n PSG-Beauftragte/n hinzuzuziehen,
- dokumentiert der/die PSG-Beauftragte so kurz und präzise wie möglich die wesentlichen Punkte der geschilderten oder beobachteten Situation,
- bleibt der/die PSG Beauftragte für das weitere Vorgehen zuständig, bis der Vorgang abgeschlossen oder an jemand anderen geordnet übergeben ist.

Bei einem vagen Verdacht, wenn jemand eine irritierende Situation beobachtet hat und dabei ein befremdliches Gefühl hat:

Spreche mit den Beteiligten über deine Wahrnehmung der Situation.

Mache dabei die Grenzen, die überschritten wurden deutlich.

Hat ein/e Trainer/in Grenzen überschritten?

- Wende dich an die PSG-Beauftragten des Verbands oder an eine externe Beratungsstelle.
- Eine Liste von möglichen Ansprechpersonen und ihren Kontakten steht auf unserer Website.

Die PSG-Beauftragten informieren den Vorstand und behalten die Beteiligten im Blick.

Bei begründetem Verdacht, wenn jemand von einem sexuellen oder anderen grenzüberschreitenden Übergriff berichtet:

- höre gut zu und mache dir zu den wesentlichen Punkten Notizen,
- bleibe ruhig, unterlasse Körperkontakt und spende Trost und Zuwendung verbal,
- frage, welche weiteren Schritte erwünscht sind,
- respektiere die Wünsche der/des Betroffenen,
- mache deine nächsten Schritte für die betroffene Person nachvollziehbar.

Sorge dafür, dass mögliche Täter/innen und die betroffene Person sich während der nächsten Trainingseinheiten nicht alleine begegnen.

Geht es in dem Vorfall um eine/n ÜL muss eine PSG- Beauftragte informiert werden und entscheiden, ob zusätzlich zum Vorstand eine externe Beratungsstelle oder weitere zuständige Stellen hinzu gezogen werden müssen.

Bei erhärtetem Verdacht beende die Situation, wenn Du einen Grenzübertritt beobachtest. Protestiere deutlich gegen das Fehlverhalten.

Bewahre Ruhe und erkundige dich, was oder wen die/der Betroffene jetzt braucht.

Achte dabei auf deine Sprache, damit kein Eindruck einer Mitschuld entsteht.

Nimm dir Zeit für ein Gespräch mit der/dem Betroffenen.

- höre gut zu, mache dir erst hinterher zu den wesentlichen Punkten Notizen,
- unterlasse Körperkontakt und spende Trost und Zuwendung verbal,
- informiere über Hilfsangebote, externe und die des Vereins,
- frage, welche weiteren Schritte erwünscht sind,
- respektiere die Wünsche der/des Betroffenen,
- mache aber auch deutlich, welche Schritte Du unternehmen musst.

Hole Dir Hilfe von dem/der PSG-Ansprechpartner/in oder einer externen Beratungsstelle.

Eine Liste mit Kontakten findest Du auf unserer Website.

Kläre folgende Fragen:

Wie ist mit dem/der Täter/in weiter zu verfahren?

- Wurden alle möglichen Hilfsangebote für die/den Betroffene/n ausgeschöpft?
- Welche Unterstützung gibt es für Dich im weiteren Verlauf?

Weiterer Verlauf

Die PSG-Beauftragten sind im weiteren Vorgehen geschult.

Es darf keine eigenständigen Ermittlungen geben.

Kinder dürfen nicht befragt werden, weil es dadurch zu Verfälschungen der Aussage kommen kann. Kinder sind sehr leicht in ihren Aussagen zu beeinflussen und sollte es später zu einem Gerichtsverfahren kommen, könnte die Aussage dadurch unbrauchbar werden.

Es muss von den PSG Beauftragten eine Dokumentation aller Vorfälle und Entwicklungen durchgeführt werden. Das bezieht sich nicht nur auf die Erstaussage, sondern auch auf alle weiteren Schritte. Fälle können sich unter Umständen länger hinziehen und wenn im Verlauf der Zeit Fachpersonen von außen hinzugezogen werden, fällt es dadurch wesentlich leichter, alles einmal zu rekonstruieren.

Die Rechte des Kindes, bzw. der/des Jugendlichen werden gewahrt (Schutz vor Übergriffen), aber auch die der „Täter*innen“. Bei der Informationsweitergabe werden Daten anonymisiert und nur an die relevanten Personen wie PSG-Beauftragte, Vorstand oder externe Berater weitergeleitet.

Die potentiell übergriffige und die betroffene Person sollten bis zur endgültigen Klärung voneinander getrennt werden. Bei bloßem Verdachtsfall reicht es unter Umständen, die Trainingszeiten so zu legen, dass sich die Personen nicht begegnen. Wenn es aber zu einem erhärteten Verdacht kommt, bzw. wenn die Polizei ermittelt, muss die übergriffige Person so lange vom Kontakt zu allen Minderjährigen ausgeschlossen werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Dies dient zum Schutz aller Beteiligten und entspricht zusätzlich unserer Vereinbarung mit der Hamburger Sozialbehörde zum Ausschluss beschuldigter Personen für die Zeit von Ermittlungs- und Klageverfahren.

Aktivität/Tätigkeit

Betroffene Personengruppe innerhalb des HKV

Maßnahmen zur Risikominimierung

Thematisierung Prävention sexualisierte Gewalt

Jugendvorstand und Landestrainer:innen

Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses 1) bei der PSG-Beauftragten sowie Unterzeichnung des Ehrenkodex der HSJ durch Jugendvorstand und alle Landestrainer:innen.

Jugendvorstand bietet Kurse zur Schulung und Sensibilisierung an, die auch als Trainerfortbildung anerkannt werden können bzw. organisiert Seminare in Zusammenarbeit mit geeigneten Organisationen wie Zündfunke e.V.

Auf HKV-Webseite werden Informationen zum Thema PSG bereitgestellt bzw. die Kontaktdaten der PSG-Beauftragten veröffentlicht.

Die Webseite wird auch dafür genutzt, zu verdeutlichen, dass der HKV den Mitglieder:innen bzw. Vereinen beratend zur Seite steht und zu entsprechenden Fachinstitutionen vermittelt.

Erstellen von Fotos und Videos von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren

bei Meisterschaften oder anderen Veranstaltungen

Medienteam

Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei der PSG-Beauftragten.

Unterzeichnung des Ehrenkodex der HSJ.

Verwendung von generiertem Bild- und Videomaterial nur gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Ausflüge mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wie z.B. Deutsche Meisterschaft, Trainingslager ggf. mit Übernachtung

(Private) Mitnahme sowie Betreuung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren

Landestrainer:innen, Jugendvorstand, weitere Vereinstrainer:innen und Betreuer:innen

Bei Anwesenheit von Sportlerinnen immer eine weibliche Begleitperson.

Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei der PSG-Beauftragten bzw. Nachweis durch den Verein der Trainer:innen und Betreuer:innen, dass ein Führungszeugnis vorliegt.

Schriftliches Einverständnis der Eltern über Zustimmung zur Betreuung ihrer Kinder durch fremde Personen.

Trainingsmaßnahmen (z.B. Kadertraining),

Betreten von Duschen oder Umkleiden von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren

Landestrainer:innen, Jugendvorstand

Nur gleichgeschlechtliche Erwachsene begleiten Kinder und Jugendliche in die Umkleiden, wenn Hilfe benötigt wird.

Gespräche finden nur in Bereichen statt, die von anderen einsehbar sind.

Bei erforderlichem Körperkontakt wie bei Korrekturen erfolgt vorher eine Nachfrage, ob dies in Ordnung ist.

Ggf. Doppelbesetzung von Trainer:innen oder Anwesenheit mehrerer Personen.

Keine beleidigenden oder übergriffigen Äußerungen.

Umgang mit Kommunkationsmitteln

Landestrainer:innen, Jugendvorstand, Medienteam

Keine 1:1 Social Media- Kontakte zu Teilnehmenden.

Nutzung von Gruppenchats nur zu sport- und verbandsspezifischen Themen.

1) Vorgehen zur Vorlage des Führungszeugnisses: Vorlage erfolgt gegenüber der PSG-Beauftragten des HKV (alternativ: Einreichen einer schriftlichen Bestätigung des Vereins über das Vorliegen eines erweiterten Führungszeugnisses ohne Eintragungen).

 

Bezeichnung

PDF

Handlungsleitfaden zum Schutz

PDF

Gegen sexualisierte Gewalt im Sport

PDF

Regeln, damit du dich sicher fühlst.

PDF

Damit es anderen nicht passiert.

Hamburger Karate-Verband e.V. - César-Klein-Ring 40 - 22309 Hamburg
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